MITGLIED WERDEN

Interesse an Mitgliedschaft?
Die Satzung der LKJ Niedersachsen e.V. legt für eine gewünschte Mitgliedschaft Folgendes fest:

„Mitglieder können juristische Personen werden, bei denen kulturelle Kinder- und Jugendbildung in Niedersachsen einen Arbeitsschwerpunkt bilden, insbesondere

  • Fachverbände oder Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
  • überregionale Zusammenschlüsse
  • Institutionen


Kooperative Mitglieder können Vereinigungen, Organisationen und Institutionen werden, mit denen eine Zusammenarbeit gewünscht ist.

Über die Aufnahme und den Status entscheidet die Mitgliederversammlung.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.“

Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann jederzeit formlos gestellt werden. Beigelegt werden sollten allgemeine Informationen über Ihre Organisation und die Vereinssatzung. Der Vorstand wird über den Aufnahmeantrag beraten und Sie zur nächsten Mitgliederversammlung einladen. Dort haben Sie dann die Gelegenheit Ihr Arbeitsfeld vorzustellen. Die Mitgliederversammlung stimmt dann über den Aufnahmeantrag ab.


Die Förderer der LKJ Niedersachsen